Organisation

"Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun."

Johann Wolfgang von Goethe

Abläufe

Erstgespräch / Sprechstunde

Wenn Sie auf der Suche nach einem Therapieplatz sind, können Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch/ Sprechstunde mit Frau Dr. Lina Marie Ipsch vereinbaren. In dieser Sitzung (mind.50 Minuten Dauer) steht im Vordergrund, dass Sie Ihre aktuelle Problemsituation und Ihre psychischen Beschwerden schildern.

Im Anschluss daran erhalten Sie erste Informationen zum weiteren organisatorischen und inhaltlichen Ablauf der psychotherapeutischen Sitzungen.

Probatorik

Nach der Sprechstunde folgen die sogenannten probatorischen Sitzungen, die ohne vorhergehende Beantragung bei der Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können. Sie dienen dem Aufbau einer therapeutischen Arbeitsbeziehung, der Informationsgewinnung und der Diagnosestellung.

Die Diagnostik findet sowohl im Gespräch als auch über spezifische Fragebögen statt. Gegen Ende der Probatorik kann gemeinsam ein Entstehungs- und Aufrechterhaltungsmodell für Ihre Beschwerden erstellt werden. Daraus werden anschließend die individuellen Therapieziele abgeleitet.

Beantragung

Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen stelle ich, falls gewünscht, einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle. In der Regel ist dafür eine medizinische Abklärung durch Ihren Hausarzt, Psychiater oder Neurologen erforderlich, welcher einen entsprechenden Konsiliarbericht anfertigt. Dieser wird dem Antrag auf Kostenübernahme beigelegt.

Ich verfügen über ein dichtes Netzwerk aus kooperierenden Fachärzten (Psychiatern, Neurologen, Internisten, u.a.) sowie Fachkliniken. Dadurch wird eine integrative Behandlung gewährleistet. Ist eine medikamentöse Unterstützung der Therapie, eine medizinische Abklärung oder ein stationärer Aufenthalt notwendig, unterstütze ich Sie gerne bei der Suche nach einem ärztlichen Kollegen oder einer geeigneten Klinik.

Sitzung

Die Krankenversicherungen bewilligen zunächst einen Stundenumfang von 24 bzw. 48 Sitzungen mit einer Dauer von 2x 25 Minuten (Akut-Kurz- bzw. Langzeittherapie). Wenn nötig, können im Anschluss daran Verlängerungsanträge gestellt werden. Im Rahmen von Expositionsbehandlungen können Sitzungen mit längerer Dauer erforderlich sein.

Terminabsage

Bitte beachten Sie, Ihren Termin mindestens 48 Stunden zuvor abzusagen, falls Sie verhindert sein sollten. Andernfalls erhebe ich ein Ausfallhonorar von 100 Euro, das von der Krankenversicherung nicht übernommen wird. Sagen Sie unter 24 Stunden den Termin ab, erhebe ich ein Ausfallhonorar von 160 Euro, das von der Krankenkasse nicht übernommen wird.

Kosten

Privatversicherte / Beihilfe

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenso wie Beihilfestellen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung (Einzeltherapie wie auch Gruppentherapie). Der Umfang der Erstattungsmöglichkeiten ist jedoch von den tariflichen Vereinbarungen mit Ihrer Krankenversicherung abhängig. Fragen Sie daher vor Beginn einer Verhaltenstherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach. Die Kosten richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und die Behandlung kann ohne lange Wartezeiten auf Rückmeldung Ihrer Krankenversicherung beginnen. Die Kosten richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte können im Rahmen der Lehrpraxis eine Verhaltenstherapeutische Behandlung aufgenommen werden.

Gesetzlich Versicherte, können Sie sich für Anfragen nach einem Therapieplatz ebenso bei Psychotherapeuten mit Kassensitz unter anderem an folgende Ansprechpartner wenden:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns,
Elsenheimerstraße 39, 80687 München,
Telefon: 089/570930
www.kvb.de/patienten/psychotherapeutische-versorgung

VFKV- Ambulanz, Lindwurmstrasse 117,
80337 München,
Telefon: 089/4524166-50 (Mo – Do, 10 – 12 Uhr)
www.vfkv.de/therapie/

IFT-Ambulanz,
Leopoldstraße 146, 80804 München,
Telefon: 089/32197730
www.ift-ambulanz.de

Paartherapie

Leider werden die Kosten für eine Paartherapie von den Krankenversicherungen grundsätzlich nicht übernommen, so dass Sie für die Kosten als Selbstzahler aufkommen müssen. Eine Paartherapiesitzung à 50 Minuten kostet 170 bis 200 Euro. Durchschnittlich ist bei einer Paartherapie mit einer Anzahl von sechs bis zwölf Sitzungen zu rechnen. In vielen Fällen ist es empfehlenswert, die Sitzungen in mehrwöchigen Abständen zu planen.

Coaching

Die Kosten für Coaching-Sitzungen werden von Krankenversicherungen nicht übernommen. Sie tragen die Kosten daher selbst.  Die Kosten für eine Coaching-Sitzung (50 Minuten Dauer) liegen bei 170- 200 Euro.

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Psychotherapie Schwabing

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